Allgemeine Informationen
Sie müssen folgende Voraussetzung zur Ausstellung eines Taxilenkerausweises laut Bundesbetriebsordnung (BGBl. 951) erfüllen:
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Führerschein für die Gruppe B (65 Abs. 1 KFG 1967) (kein Probeführerschein) Wenn der Führerschein im Ausland gemacht wurde, dann bitte auf österreichischen Führerschein umschreiben (außer EU-Führerschein)
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PKW-Fahrpraxis: Mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Taxilenkerausweises.
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Mindesalter: Das 20. Lebensjahr muß vollendet sein.
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Nachweis über „Erste Hilfe Kurs“ (mindestens 6 Stunden)
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Nachweis einer Taxilenkerausbildung (Für die Zulassung zur Taxilenkerprüfung ist der Nachweis einer erfolgten Ausbildung erforderlich)
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Die Polizei prüft die Vertrauenswürdigkeit. Die letzten 5 Jahre werden erhoben und auf folgende Schwerpunkte überprüft: Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht, Körperverletzung, Überfahrung von roten Verkehrsampeln, häufiges zu schnelles Fahren (Lenkererhebung)
Nach dem absolvierten Kurs müssen Sie eine schriftliche und eine mündliche Prüfung vor einer Prüfungskommission für Wien ablegen.
Prüfungsanmeldung in der Fachgruppe 2 Wochen vorher.
Bitte unbedingt Führerschein mitbringen
Nach bestandener schriftlichen Prüfung wird Ihnen ein Termin für die die mündliche Prüfung bekannt gegeben.
Benötigte Unterlagen für eine erstmalige Prüfungsanmeldung:
- Kursbesuchbestätigung
- Aktuelles Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
- Einzahlungsbeleg der Prüfungsgebühr (€ 172,30)
- Wiederholungsprüfung: € 80